MIT UNS FAHREN SIE GUT
RECHT & GESETZ
VERKEHRSRECHT
im Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht einschließlich Bußgeldsachen
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht haben wir uns auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung.
VERKEHRSZIVILRECHT
Schwerpunkt im Verkehrszivilrecht ist die Unfallregulierung.
- Abwicklung von Verkehrsunfällen und Korrespondenz mit den Versicherungen
- Außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr aller Schadensersatzansprüche
- Geltendmachung oder Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen
- Versicherungsvertragsrecht (Teilkasko- und Vollkaskoversicherung)
- Sachmängel- und Gewährleistungsrecht
Wer heute mobil unterwegs ist, setzt sich im Straßenverkehr einem gewissen Risiko aus. Ein Autofahrer missachtet die Vorfahrt, eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Ob unverschuldet oder selbst verschuldet, für Betroffene ist jeder Unfall erst mal eine unerwartete und unangenehme Situation.
Bei jedem Verkehrsunfall haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt mit der Unfallabwicklung zu betrauen. Dazu raten wir Ihnen. Denn permanent variierende Gesetze, eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsprechungen macht es Laien nahezu unmöglich, die Unfallabwicklung und Kommunikation mit den Versicherungen selbstständig zu meistern, sodass am Ende ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.
Wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Schadenspositionen ersetzt bekommen.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!
ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wird mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot sanktioniert.
- Bußgeldbescheide wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen, Rotlichtverstoß, unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy am Steuer u.s.w.
- Vertretung von Transportunternehmen und Speditionen z.B. wegen fehlerhafter Ladung, Ladungssicherung, Lenkzeitverstößen, Abstandsverstößen, Verstößen gegen die Gefahrgutverordnung, Transportgenehmigungen bei Schwerlasttransporten, Zollvergehen
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen satten Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind? Sie wurden geblitzt und Ihnen drohen möglicherweise ein Fahrverbot und ein paar Punkte in Flensburg? Egal gegen welche Ordnungswidrigkeit Sie verstoßen haben, wir prüfen Ihren Bescheid und wägen mit Ihnen die Erfolgsaussichten für ein Bußgeldverfahren ab.
Bitte beachten Sie, dass gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden muss, ansonsten ist dieser rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Wenden Sie sich deshalb bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens, spätestens bei Erhalt des Bußgeldbescheides an unsere Kanzlei.
VERKEHRSSTRAFRECHT
Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr.
- Straßenverkehrsgefährdung
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. Unfallflucht / Fahrerflucht)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung
Alkohol oder Drogen am Steuer, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung – schnell ist es passiert. Im Straßenverkehr drohen hier empfindliche Strafen. Die Polizei wird gerufen und Sie stecken schon mittendrin in den Mühlen der Justiz. Reden Sie mit uns. Schnellstmöglich. Sie benötigen jetzt die Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes, damit Ihre Rechte in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren optimal gewahrt werden können. Wir holen für Sie aus der schwierigen Situation das bestmögliche Ergebnis heraus.
VERKEHRSVERWALTUNGSRECHT
Hier geht es in erster Linie um die Erlangung, Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle.
- Entziehung und Wiedererteilung des Führerscheins
- Anordnung der Medizinischen-Psychologischen Untersuchung (MPU)
- Volles Punktekonto in Flensburg
Ein Führerscheinentzug oder eine Führerscheinsperre lassen sich mit anwaltlicher Hilfe oft verkürzen oder ganz verhindern. Sprechen Sie mit uns!