Unser Fundament: Tiefgehende Rechtskenntnisse
RECHT & GESETZ
IMMOBILIEN- UND BAURECHT
Wir beraten umfassend und gestalten Verträge bei bestehenden Immobilien für Eigentümer und Vermieter genauso wie für Käufer oder Mieter. Wird ein neues Objekt gebaut, stehen wir Ihnen als Bauherr, Architekt, Planer oder Bauunternehmer / ausführender Handwerksbetrieb mit einer fundierten Rechtsberatung zur Seite.
IMMOBILIEN- UND BAURECHT
Das Immobilienrecht regelt Rechtsbeziehungen rund um das Eigentum am Grundstück, die Haftung aus Grundstückskaufverträgen, die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn, Mitbenutzer etc.
Das private und öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Baubeteiligten.
- Projektentwicklung und Grundstücksrecht
- Kauf und Verkauf von Immobilien und Immobilien-Portfolios
- Projektgesellschaften
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Bauverträge und baubegleitende Rechtsberatung
- Öffentliches Baurecht
- Vergaberecht